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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Kreisfeuerwehrtag vom 11.07.2025 – 13.07.2025 der Feuerwehr Waldstetten

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für das Festwochenende vom 11.07.2025 bis 13.07.2025, bei welcher die Feuerwehr Waldstetten Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen der Feuerwehr Waldstetten (nachfolgend: Veranstalter) und den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend: Kunde). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Anderslautende AGB, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Feuerwehr Waldstetten ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 1.2. Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.

1.3. Für den Kauf von Veranstaltungskarten in Form von Online-Tickets über die Web-Site www.eventim.de gelten die dort abrufbaren AGB.

 

  1. Kartenerwerb / Kein Widerrufsrecht

2.1. Eintrittskarten können über das Internet unter www.eventim.de, in den Vorverkaufsstellen oder bei Angehörigen der Feuerwehr Waldstetten gekauft werden.

2.2. Beim Kauf von Eintrittskarten kommt stets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung zustande. 

2.3. Die Eintrittskarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im alleinigen Eigentum des Veranstalters.  Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus  Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren jeweils inkl. gesetzlicher USt.

2.4. Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.

2.5 Karten sind nur in der Kategorie Stehplatz erhältlich. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

 

  1. Nutzung und Weiterveräußerung der Eintrittskarten

3.1. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.  

3.2. Ein Verkauf von Eintrittskarten vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

 

  1. Folgen des missbräuchlichen Kartenerwerbs

4.1 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziffer 3 kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. 

 

4.2 Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen Ziffer 3 verstoßen oder an einem Verstoß mitgewirkt haben,

  • den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren bzw. von dieser auszuschließen,
  • zukünftig ihnen gegenüber den Verkauf von Eintrittskarten zu verweigern.

 

  1. Rückgabe von Eintrittskarten / Kaufpreiserstattung

5.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Eintrittskarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall der Veranstaltung.

5.2 Hat die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror etc.) oder Einschränkungen aufgrund von Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARSCoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten), abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises.

5.3. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von 5.1. endet

im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin.

 

5.4.  Der Kunde hat sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an die Feuerwehr Waldstetten zu wenden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt stets nur gegen Vorlage der Eintrittskarte im Original. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich. Nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr).  Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden Reise- und Unterbringungskosten jeglicher Art.

5.5.  Sollte der Kunde aus für ihn nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z. B. wegen Krankheit – ist er für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.6. Das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von Ziffer 6 dieser AGB.

 

  1. Haftung des Veranstalters / Gewährleistung

6.1. Der Veranstalter haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 6.1. erfasst sind, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten des Veranstalters zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

6.3. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

6.4. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

7.1. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Die Besucher sind verpflichtet, bei Betreten der Veranstaltung eine Taschenkontrolle durchführen zu lassen. Andernfalls kann ein Betreten des Festgeländes untersagt werden. Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung Kontrollen durchzuführen, um Gefährdungen der Gesundheit aller Veranstaltungsteilnehmer nach Möglichkeit zu minimieren.

 

7.2. Tonbandgeräte, Film-, Foto-, oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt. Aufnahmen zur gewerblichen und kommerziellen Verwendung sowie auch für rein private Zwecke sind untersagt.

7.3. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

7.4 Das Mittbringen und Konsumieren eigener Getränke und Speisen während der Veranstaltungen ist untersagt.

7.5 Der Konsum von Cannabis in jeglicher Form ist während des gesamten Wochenendes auf dem Festgelände untersagt.

7.6. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.  

7.7. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Für die Veranstaltung am 11.07.2025 ist ein Einlass für Personen unter 18 Jahren nicht gestattet, auch nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Für die Veranstaltung am 12.07.2025 gilt: Kinder unter 12 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.  Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Eine Vollmacht zur Übertragung der Personensorgeberechtigung, ein so genannter ,,Muttizettel“, wird nicht akzeptiert.

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung.

Kinder und Jugendliche müssen sich mit einem gültigen Kinder-, Personal- oder Schülerausweis ausweisen können.

Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht

eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises.

 

  1. Ton- und / oder Bildaufnahmen des Veranstalters

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Demgemäß findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner des Veranstalters nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt.

  1. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.

10.2. Für alle Veranstaltungen gelten die dann zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Bestimmungen des Landes bezüglich pandemischer Maßnahmen. Sollten diesbezüglich Gründe in der Person des Kunden oder aus dessen Risikosphäre einer Veranstaltungsteilnahme entgegenstehen, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter. 

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Schwäbisch Gmünd.